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Allgemeine Auftrags- und Geschäftsbedingungen (AGB) der IJOS – GmbH (Allgemein)

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge der IJOS GmbH mit ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Soweit Verträge oder Vertragsbestandteile der IJOS GmbH in einzelnen Punkten den AGB widersprechen sollten, gehen individuelle Vereinbarungen den betreffenden AGB vor.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

Die von der IJOS GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet IJOS GmbH nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

Für den Umfang der durch die IJOS GmbH zu erbringenden Leistungen ist der im Einzelfall abzuschließende Auftrag maßgebend. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten (Projektleitern) beider Seiten unterzeichnet sind.

Wesentliche Vertragsgrundlage und Voraussetzung für die Qualität der Auftragserbringung ist eine möglichst umfassende Information der IJOS GmbH durch den Auftraggeber zur finanziellen, geschäftlichen, organisatorischen, und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens. Unbeschadet etwaiger Sonderabsprachen wird der Auftraggeber daher nach Maßgabe nachfolgender Regeln bei der Auftragsdurchführung mitwirken.

IJOS GmbH wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben sowie Angaben zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, als richtig zu Grunde legen. Soweit die IJOS GmbH Unrichtigkeiten oder nicht plausibel erscheinende Angaben feststellt, wird sie hierauf hinweisen.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Auswertungen ist nicht Gegenstand des an die IJOS GmbH erteilten Auftrages, es sei denn, eine Prüfung dieser Unterlagen ist besonders vertraglich vereinbart und unter Beachtung gesetzlicher Regelungen (insb. Rechtsberatungsgesetz und Steuerberatungsgesetz) auch zulässig. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden durch die IJOS GmbH auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Die von der IJOS GmbH zur Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen, Auswertungen und Informationen wird der Auftraggeber möglichst vollständig und kurzfristig sowie zutreffend übergeben bzw. erteilen. Fragen zum Wettbewerb und den Geschäftspartnern wird der Auftraggeber nach diesen Grundsätzen ebenfalls beantworten, soweit die hierzu erforderlichen Informationen ihm bekannt sind. Generell beschränken sich Anfragen von IJOS GmbH auf diejenigen Fragen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

Die Informationspflicht des Auftraggebers beinhaltet auch alle Umstände, Erkenntnisse und Tatsachen, die ihm bekannt sind. Er wird diese Informationen auch ungefragt an IJOS GmbH weiterleiten.

Die IJOS GmbH wird den Auftraggeber auf Wunsch auch während der Auftragsdurchführung mit Zwischenauswertungen informieren. Der Auftraggeber wird diese Auswertungen prüfen und evtl. Unrichtigkeiten richtigstellen bzw. von ihm gewünschte Ergänzungen mitteilen.

Soweit Jahresabschlüsse in die Ausarbeitungen der IJOS GmbH einbezogen werden sollen, wird der Auftraggeber testierte bzw. bei prüfungspflichtigen Unternehmen mit einem Prüfungsvermerk versehene Jahresabschlüsse an die IJOS GmbH übergeben.

4. Verschwiegenheitspflicht

Die IJOS GmbH ist nach Maßgabe der Gesetze und nach genereller vertraglicher Vereinbarung verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber die IJOS GmbH schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Diese Verpflichtung besteht nach dem Selbstverständnis des übernommenen Auftrages nicht gegenüber ausdrücklichen Adressaten der Auswertung, z. B. Banken. Im Einzelvertrag werden die Adressaten präzise festgelegt sowie ggf. Einschränkungen der Informationsinhalte gegenüber einzelnen Adressaten. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses fort.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch im gleichen Umfang für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der IJOS GmbH.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der IJOS GmbH erforderlich ist. Die IJOS GmbH ist auch insoweit von der Verschwiegenheit entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen der von ihr abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

5. Mitwirkung Dritter

Die IJOS GmbH ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung Mitarbeitende sowie fachkundige Dritte heranzuziehen. In jedem Falle hat die IJOS GmbH dafür zu sorgen, dass die Regelungen zur Verschwiegenheitspflicht aus § 3 dieser AGB auch von dem Dritten beachtet werden und diese sich schriftlich zur Einhaltung verpflichten.

6. Leistungsverzug, Leistungsverhinderung bzw. Unmöglichkeit der Leistung

Leistungsverzug auf Seiten der IJOS GmbH ist nur dann gegeben, wenn diese im Vertrag festgehaltene Fristen überschreitet und wenn zudem diese Überschreitung durch IJOS GmbH zu vertreten ist. Eine nicht von der IJOS GmbH zu vertretende Verzögerung liegt im Falle des unvorhergesehenen Ausfalls des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen bzw. mit dem Auftraggeber vereinbarten Beraters oder Mitarbeiters vor. Ebenso ist ein nicht verschuldeter Leistungsverzug im Falle des Vorliegens höherer Gewalt sowie anderer, bei Vertragsabschluss von der IJOS GmbH nicht vorhersehbarer Ereignisse vor, welche die Leistung insgesamt oder zumindest die fristgerechte Leistungserstellung unmöglich machen oder in nicht zumutbarer Weise erschweren. Der höheren Gewalt stehen Streik oder ähnliche Umstände gleich, wodurch die IJOS GmbH direkt oder indirekt an der (fristgerechten) Leistungserstellung gehindert wird. Sämtliche Rechtfertigungsgründe gelten nicht, wenn diese durch die IJOS GmbH verursacht sind.

Sind Leistungshindernisse vorübergehend, so ist die IJOS GmbH berechtigt, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Hinderung hinauszuschieben. Sollten die Hinderungsgründe von Dauer sein, so wird die IJOS GmbH aus den Vertragspflichten frei.

7. Mängelbeseitigung

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der IJOS GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Beseitigt die IJOS GmbH die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten der IJOS GmbH nach Wahl die Mängel durch einen Dritten beseitigen lassen oder Herabsetzung der Vergütung bzw. Rückgängigmachung dieses Vertrages verlangen.

Offenbare Unrichtigkeiten wie Schreibfehler und Rechenfehler können von IJOS GmbH jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf IJOS GmbH Dritten gegenüber mit Zustimmung des Auftraggebers richtigstellen. Eine besondere Zustimmung ist dann nicht erforderlich, wenn der Richtigstellung berechtigte Interessen von IJOS GmbH den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

8. Haftungsbeschränkungen und Versicherungsschutz

Kommen Fehler in der Auftragsdurchführung dadurch zustande, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht genügt, ist insoweit eine Haftung der IJOS GmbH ausgeschlossen.

Im Übrigen haftet die IJOS GmbH für Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit nur dann, wenn und soweit diese Schäden auf Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist. Eine Haftung der IJOS GmbH für Verzugsschäden sowie bei Unmöglichkeit der Leistung sowie aus positiver Vertragsverletzung ist nur dann gegeben, wenn und soweit die IJOS GmbH bzw. von ihr zu vertreten ihre Mitarbeiter oder zulässig beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Der Anspruch des Auftraggebers gegen die IJOS GmbH auf Ersatz eines gemäß den vorstehenden Absätzen fahrlässig verursachten Schadens wird auf 125.000 (i. W. einhundertfünfundzwanzig Tausend) Euro begrenzt.

Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Absatz 3 benannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss auszuhändigen ist.

Soweit der Auftraggeber eine höhere Versicherungssumme als 125 Tsd. Euro vereinbaren will, so hat er dies der IJOS GmbH rechtzeitig vor dem endgültigen Vertragsabschluss mitzuteilen. Die für die höhere Versicherungsleistung im Einzelfall fällige Versicherungs-prämie übernimmt der Auftraggeber in diesem Falle in voller Höhe zusätzlich zum fälligen Beratungshonorar.

Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch mit Abschluss des Beratungsprojektes.

Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach Ziffer 1 des Vertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.

9. Rechnungsstellung und Fälligkeit

Die IJOS GmbH kann für die erbrachten Leistungen bis zur Beendigung des Beratungsauftrages angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Basis für das Beratungshonorar sowie hierauf fällige Abschlagszahlungen sind die aufgewendete und nachgewiesene Arbeitszeit nach Stunden – bzw. Tagessätzen oder Festpreise für das vertraglich vereinbarte Beratungsprojekt. An- u. Abfahrtszeiten werden jeweils mit dem halben Stundensatz vergütet. Contracting-Gespräche (Gespräche, in Folge eines Erstgespräches) werden zu den bestehenden Tagessätzen zuzüglich An- und Abfahrtszeiten zuzüglich Reisekosten abgerechnet. Nach den gleichen Grundsätzen erfolgt auch die Abrechnung der nachgewiesenen Spesen und Auslagen im Rahmen der Auftragsabwicklung. Die vertragsgemäß angeforderten Beträge sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Werktagen zu leisten, wobei die Gutschrift auf dem Konto von IJOS GmbH maßgeblich ist. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die bei der Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr. Die gilt nicht für Festpreisangebote.

Kommt der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die IJOS GmbH berechtigt, die Arbeiten zum Beratungsprojekt einzustellen, bis die Rückstände ausgeglichen sind. Die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, insbesondere ist hierdurch kein durch die IJOS GmbH zu vertretender Leistungsverzug anzunehmen.

Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch der IJOS GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

10. Schutz des geistigen Eigentums der IJOS GmbH

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages dirch die IJOS GmbH gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die IJOS GmbH Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein eingeschränktes - im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes - unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

11. Allgemeines Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Grundlage für die vertraglichen Beziehungen ist grundsätzlich deutsches Recht, das neben den individuellen Regelungen des Vertrages Geltung hat.

Für sämtliche Leistungen von IJOS GmbH gilt Georgsmarienhütte (Unternehmenssitz) als Erfüllungsort. Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist in allen Fällen Osnabrück.

12. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit mit den gesetzlichen Regelungen sowie individuellen vertraglichen Regelungen und diesen AGB vereinbar, steht IJOS für bereits erbrachte Leistungen eine Vergütung in Höhe der nachgewiesenen, bis dahin erbrachten Arbeitszeiten sowie der Ersatz von Entgelten aus Fremdleistungen und schließlich ein Spesenersatz zu. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass die IJOS GmbH den Vertrag wegen fehlender Unterstützung durch den Auftraggeber im Sinne von Absatz 5 dieser AGB abbricht.

13. Gewährleistungen

Jede durch die IJOS GmbH vorgenommene Beurteilung bzw. Bewertung des AuftraggeberUnternehmens erfolgt unter Zugrundelegung vielfältiger, teilweise zukunftsbezogener Annahmen. Dies beinhaltet generell auch bei höchstmöglicher angewendeter Sorgfalt das Risiko einer Fehleinschätzung. Aus diesem Grunde übernimmt die IJOS GmbH keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses.

Soweit Gegenstand des Beratungsauftrages die Bewertung des Auftraggeber-Unternehmens ist, übernimmt die IJOS GmbH keine Gewähr dafür, dass der ermittelte Wert als Kaufpreis realisierbar ist. Es wird auch keine Gewähr dafür übernommen, dass nicht ggf. unter bestimmten Konstellationen ein Erwerber einen höheren als den von der IJOS GmbH ermittelten Kaufpreis zahlen würde.

Die IJOS GmbH übernimmt keine Gewähr für die Verkäuflichkeit eines Unternehmens bzw. einer Organisation (auch in Teilen) auch für den Fall, dass die IJOS - GmbH zu einer positiven Bewertung kommt.

14. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, welche der unwirksamen von ihrem erkennbaren wirtschaftlichen Gehalt her am nächsten kommt.

15. Sonstiges

Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der IJOS GmbH dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ergänzungen und Änderungen dieser AGB jeglicher Art bedürfen der Schriftform und Anerkennung durch die IJOS GmbH.

Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Osnabrück, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.

IJOS GmbH

Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement

Dorfstraße 40

49124 Georgsmarienhütte

Tel.: 05401 40847

Fax: 05401 40897

E-Mail: info@ijos.net

Geschäftsführung: Doreen Putzke

Website: www.ijos.net - Stand: 01.01.2021

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